Häufige Fragen zu den intelligenten Stromzählern
Antworten auf die häufigsten AMIS-Fragen. Hier haben wir die Antworten zum Thema zusammengefasst.
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Häufige Fragen zu den intelligenten Stromzählern


Was sind intelligente Zähler, warum werden diese installiert und welchen Nutzen habe ich dadurch? Hier haben wir die Antworten auf die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst.


Smart Meter Begriffe


Die Einführung der neuen, intelligenten Stromzähler hat bei unseren Kunden naturgemäß viele Fragen aufgeworfen. Vorab zum leichteren Verständnis hier die wichtigsten Begriffe erklärt:

  • intelligenter Stromzähler: elektronischer Zähler, der zusätzlich zur Verbrauchsmessung weitere, zusätzliche Aufgaben erfüllen kann
  • Smart Meter: englisch für intelligenter Stromzähler
  • Smart Grid: englisch für intelligentes Netz
  • AMIS: englisch für die Abkürzung "Automatic Metering and Information System" oder zu deutsch "Automatisches Mess und Informations System"

 


Fragen und Antworten zum AMIS Smart Metering (FAQ´s)


In der folgenden Liste haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum AMIS Smart Metering zusammengestellt:



Allgemein


Was sind Smart Meter (intelligente Zähler)?

Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch im Intervall von 15 Minuten messen und speichern, sowie über eine Kommunikationsanbindung zum Netzbetreiber verfügen.

Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielsweise über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  • Fernablesung durch den Netzbetreiber
  • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
  • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
  • Kundenschnittstelle, die Kunden erweiterte Funktionen ermöglicht (z.B. Anzeigegeräte, Energiemanagement)
  • Messung von Eigenerzeugung (z.B.: Photovoltaik "PV")


Die Netz Oberösterreich GmbH hat sich dabei für die Zählertechnologie AMIS (automatische Metering- und Informationssystem) entschieden.

Warum werden Smart Meter installiert?

Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Außerdem sollen Verbrauchsspitzen reduziert und damit der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.

Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und -gewohnheiten werden Einsparpotentiale für den Kunden sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:

  • Energiesparen:
    Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von den Kunden selbst aufgespürt werden. Eine zielgerichtete Energieberatung wird dadurch möglich.
  • Transparente Übersicht über den Energieverbrauch:
    Ein Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeiten für Kunden den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleichen und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
  • Automatische Ablesung:
    Dadurch entfällt für den Kunden der mit der Ablesung verbundene Aufwand. Netzbetreiber können ihre Mitarbeiter für andere Tätigkeiten einsetzen. Der Prozess der Ablesung wird damit modern und effizient.

  • Verbesserte Rechnungslegung:
    Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte: Damit gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen können tagesgenau abgerechnet werden.

  • Komfort bei der Um- und Abmeldung:
    Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der Kundenanlage durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers vor Ort ist nicht mehr erforderlich.

  • Schnittstellen:
    Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement-Systeme betreiben.

 

Wie unterscheidet sich der Smart Meter vom herkömmlichen Ferraris-Zähler?

Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferraris-Zähler, besitzt der intelligente Stromzähler als elektronischer Zähler keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten empfangen, als auch an den Netzbetreiber senden. Solche elektronischen Messgeräte werden in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig eingesetzt.

Ab wann werden Smart Meter eingesetzt?

Der Einsatz der intelligenten Stromzähler erfolgt durch den Verteilernetzbetreiber nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Im Stromnetz der Netz Oberösterreich GmbH werden sie regionsweise eingebaut.

Bis Ende 2022 müssen aufgrund der intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) in Österreich 95 % der Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgerüstet sein.

Der genaue Zeitplan für den Zählerwechsel wird von den jeweiligen Verteilernetzbetreibern individuell festgelegt.

Werden Arbeitsplätze in Österreich abgebaut, wenn die Stromzähler von einem Computer abgelesen werden?

Die Arbeit im Bereich der Ablesung wird abnehmen. Im Gegenzug werden jedoch Arbeitsplätze im Bereich der Datenverarbeitung und im Betrieb des Systems geschaffen.

Wo sind schon Smart- Meter installiert?

Die Netz Oberösterreich hat als erster großer Netzbetreiber bereits Ende Oktober 2019 die gesetzlich geforderte Umstellung der Ferrariszähler auf intelligente Messgeräte erfolgreich abgeschlossen - die Rollout-Karte zeigt diesen flächendeckenden Ausbau.

In den nächsten Jahren müssen noch jene analogen Stromzähler getauscht werden, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch noch in den Kundenanlagen verblieben sind. Diese werden zum Ende ihrer Eichgültigkeit getauscht.

Wie erfahre ich, dass ich einen AMIS-Zähler erhalte?

Sie erhalten zeitnah einen Brief über die geplanten Montage, in dem ein Zeitfenster für die Installation genannt wird. Falls Sie nicht zu Hause sind und der Zähler frei zugänglich ist (z.B. in einem gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch in Abwesenheit des Kunden. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden Sie ersucht, mit dem Netzbetreiber hinsichtlich Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.

Die Montage ist kostenlos. Es ist keine Unterschrift erforderlich.
Die Zählerstände des alten und des neuen Zählers werden auf einem Aufkleber in der Anlage festgehalten.

Für den AMIS-Zähler wird eine Bedienungsanleitung in der Anlage hinterlegt.

Gibt es die Möglichkeit auf Kundenwunsch einen AMIS-Zähler zu bekommen?

Netz Oberösterreich GmbH führt den Rollout nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebietsweise durch. Bitte kontaktieren Sie unser Kundenservice, wenn Sie einen AMIS-Zähler benötigen, bevor Sie unser Informationsschreiben über den bevorstehenden Zählertausch erhalten haben.

Kann jeder Kunde einen „Smart Meter Tarif“ bekommen?

Smart Meter Tarife können allen Kunden angeboten werden, bei denen bereits ein kommunikativer Smart Meter installiert wurde.

Netz Oberösterreich GmbH wird den Rollout der intelligenten Zähler nach den Vorgaben der ursprünglichen IME-VO bis Ende 2019 durchführen. Dieser wird gebietsweise erfolgen, um die Vorgaben der Energie Control Austria nach einem möglichst effizienten Ausbau zu erfüllen.
Wir werden unsere Kunden in den einzelnen Gebieten vorab informieren, wann die Installation der intelligenten Zähler erfolgen wird und sie damit die Möglichkeit bekommen, Smart Meter Tarife in Anspruch zu nehmen.

Welche Kosten entstehen durch den Zählertausch?

Der Zählertausch ist für Sie mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt verrechnet werden. Diese werden von der Regulierungsbehörde Energie Control Austria verordnet.



Kundennutzen


Was bringt mir ein Smart Meter?

Ein elektronischer Zähler hat für Sie gegenüber dem bisher eingesetzten Ferraris-Zähler praktische Vorteile: Ihr Zählerstand wird über die Stromleitung ausgelesen, eine manuelle Ablesung (auch die Kunden-Selbstablesung) ist nicht mehr erforderlich. Dadurch wird auch die Qualität der Stromrechnung verbessert, da der tatsächliche Verbrauch zu jedem Stichtag ermittelt werden kann und somit die Auswirkungen von Preisänderungen oder dem Wechsel des Energielieferanten exakt berücksichtigt werden.

Neben der Ablesung und Abrechnung sind auch Anmeldung und Abmeldung automatisiert – bei einem Wohnungswechsel genügt eine telefonische An- oder Abmeldung. Dadurch entfallen auch Besuche durch Ablesepersonal bzw. Montagepersonal.

Völlig neue, auf Kunden abgestimmte, Stromprodukte (Tarife) sind mit dem gleichen Zähler möglich, ein Zählerwechsel für Tarifänderungen entfällt künftig.

Im Internet stehen Ihnen kostenlos Verbrauchsdaten zur Verfügung. Damit können Sie Ihr Verbrauchsverhalten analysieren, was helfen kann, die Energiekosten zu senken.

 

Kann ich meine Tagesverbräuche im Internet sehen?

Die Darstellung der Tagesverbräuche erfolgt im Online-Portal der Netz Oberösterreich GmbH (Netz-Online: www.netz-online.netzgmbh.at).

Nach Registrierung und Anmeldung kann sich jeder Kunde, dessen Anlage bereits mit einem Smart Meter ausgerüstet ist, seine Tagesverbräuche anzeigen lassen, sobald der Zähler und die Zentrale über die Stromleitung miteinander kommunizieren können. Das Service ist kostenlos.

Kann ich mein Verbrauchsprofil im Internet sehen?

Die Darstellung der 15-Minuten-Verbrauchsprofile kann im Online-Portal der Netz Oberösterreich GmbH (Netz-Online: www.netz-online.netzgmbh.at) erfolgen. Nach Registrierung und Anmeldung kann sich jeder Kunde, dessen Anlage bereits mit einem kommunikationstechnisch angebundenen Smart Meter ausgerüstet ist, seine 15-Minunten-Werte anzeigen lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei der Registrierung der Auslesung der 15-Minuten-Werte zugestimmt haben, da eine Ablesung der 15-Minuten-Verbrauchswerte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt.

Das Service ist kostenlos.

Kann ich meine Verbrauchsdaten am Zähler über eine Schnittstelle abfragen?

Seit 1. März 2015 wird der Zugang zur Kundenschnittstelle gemäß IMA-VO (intelligente Messgeräte-Anforderung-Verordnung) über das Netz-Online Portal zur Verfügung gestellt. (Die früher erhältliche Kombination aus MT-3621 (M-Bus Drahtmodul) und MT-3630 (Impulsausgabemodul) wird nicht mehr angeboten.)

Die Ausgabe der Verbrauchsdaten erfolgt technisch über die optische Schnittstelle des Zählers mittels unidirektionaler Kommunikation nach EN 13757 (M-Bus). Die Vertraulichkeit wird durch Verschlüsselung nach OMS Standard Mode 5 AES128 (Schlüssel auf Anfrage bei Netzbetreiber erhältlich) gewährleistet.

Die relevanten Werte (Zählerstände und Leistungen) werden im Sekundentakt ausgegeben.

Zur Nutzung dieser Schnittstelle benötigen Sie einen optischen Lesekopf, ein entsprechendes Endgerät und den individuellen Kundenschlüssel. Hier finden Sie die Informationen zum Anschluss und den Spezifikationen des Lesegerätes.

Die Kundenschnittstelle kann nach Registrierung im online Kundenportal durch einen Klick auf die Schaltfläche "Smart Meter Schnittstelle" aktiviert werden. Dadurch erhält man den individuellen Kundenschlüssel sofort oder, falls erforderlich, nach einem Zählertausch.

 



Kundenschnittstelle


Wem kann die Kundenschnittstelle angeboten werden?

Kunden mit einem kommunikationstechnisch angebundenen AMIS-Zähler kann die Funktionalität der Kundenschnittstelle kostenlos angeboten werden. Mit dem fortschreitenden AMIS-Rollout wird dieses Gebiet laufend größer (siehe Rollout-Plan).

Kann die Kundenschnittstelle bei kommunikativ, noch nicht angebundenen AMIS-Zählern verwendet werden?

Ja, die Kundenschnittstelle kann im Normalfall verwendet werden. Sollte es sich um eine alte Firmwareversion handeln, wird ein Zählerwechsel angestoßen.

Wie sieht die Kundenschnittstelle aus?
  • Physikalische Schicht: Infrarotschnittstelle (IEC 62056-21)

  • Sicherungs-, Vermittlungs- und Anwendungsschicht: M-Bus (EN 13757-1 bis EN 13757-3).

  • Verschlüsselung nach OMS 3.0.1: AES128 Encryption Mode 5

Welche Daten werden ausgegeben?

Es werden folgende Daten im Sekundentakt ausgegeben:

Bezeichnung

OBIS

Einheit

 Datum + Uhrzeit 0.9.1 + 0.9.2  M-Bus Format
Zählerstand Energie A+  1.8.0 Wh
Zählerstand Energie A- 2.8.0 Wh
Zählerstand Energie R+   3.8.1 varh
Zählerstand Energie R-  4.8.1  varh 
momentane Wirkleistung P+ 1.7.0 
momentane Wirkleistung P- 2.7.0 
momentane Blindleistung Q+  3.7.0  var 
momentane Blindleistung Q-  4.7.0  var 
Inkassozählwerk 1.128.0 Wh
Was wird zum Empfangen der Daten über die Kundenschnittstelle benötigt?

Die Daten können mit einem optischen Lesekopf über die Infrarot-Schnittstelle des AMIS-Zählers empfangen werden. Diese können dann mit einer entsprechenden Software weiterverarbeitet werden. Die Beschaffung eines optischen Lesekopfs und von Endgeräten mit entsprechender Software liegt in der Sphäre des Endkunden.

Welche Firmen bieten Produkte für die Kundenschnittstelle an?


Wenn Sie hier Ihre Firma gelistet haben möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter service@netzooe.at

Gibt es noch genauere technische Informationen zur Datenausgabe?

Eine technische Detailspezifikation zur Implementierung einer Gegenstelle für die Kundenschnittstelle wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Kontakt:
Netz Oberösterreich GmbH
Metering
Tel.:  +43 5 9070 2152

Kann es zu Änderungen an der Kundenschnittstelle kommen?

Ja. Die Netz Oberösterreich GmbH übernimmt daher keine Garantie für die dauerhafte Aussendung der Zählerdaten gemäß der ausgegebenen Spezifikation. Diese Spezifikation kann sich z.B. aufgrund von technischen, regulatorischen oder gesetzlichen Anforderungen jederzeit ändern. Die Netz Oberösterreich GmbH übernimmt keine Kosten sowie keine Haftung für sonstige Nachteile, welche dem Nutzer der Kundenschnittstelle durch die Änderung der Spezifikation bzw. einer Abweichung davon entstehen.

Kann es zu Änderungen beim individuellen Kundenschlüssel kommen?
Ja. Der individuelle Kundenschlüssel wird grundsätzlich nicht geändert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Kundenschlüssel aus technischen Gründen geändert werden muss. In diesem Fall kann der neue Kundenschlüssel über das Netzportal der Netz Oberösterreich GmbH bezogen und anschließend auf den angeschlossenen Applikationen eingestellt werden. Die Netz Oberösterreich GmbH übernimmt keine Kosten sowie keine Haftung für sonstige Nachteile, welche dem Nutzer der Kommunikationsschnittstelle durch die Änderung des Schlüssels entstehen.
Kann es zu Unterbrechungen der Datenausgabe an der Kundenschnittstelle kommen?
Ja. Netz Oberösterreich GmbH nutzt die Infrarot-Schnittstelle des AMIS-Zählers für betriebliche Zwecke auch als Service-Schnittstelle. Für diese Service-Arbeiten ist die Befestigung eines optischen Lesekopfs an der Infrarot-Schnittstelle des AMIS-Zählers durch einen Service-Techniker für die Dauer der Tätigkeiten erforderlich. Für diesen Zeitraum steht die Funktionalität der Kundenschnittstelle nicht zur Verfügung. Netz Oberösterreich GmbH übernimmt daher keine Haftung für etwaige fehlende Zählerdaten. Das feste Anbringen (z.B. durch Kleben) von Einrichtungen an der Infrarot-Schnittstelle ist verboten. Der Zugang zur Infrarot-Schnittstelle für den Service-Techniker ist jederzeit zu ermöglichen.
Was muss der Endkunde tun um die Kundenschnittstelle zu erhalten?
  • Registrierung auf dem Netz-Online-Portal: https://netz-online.netzgmbh.at

  • Nach erfolgreicher Registrierung im Portal den Kundenschlüssel durch Klick auf die Schaltfläche „SmartMeter Schnittstelle“ beantragen.

  • Bei kommunikationstechnisch angebundenem AMIS-Zähler steht die Kundenschnittstelle sofort zur Verfügung.

  • Bei nicht angebundenem AMIS-Zähler oder herkömmlichem Zähler wird ein Zählertausch veranlasst.

Wie erhält der Endkunde seinen Kundenschlüssel zum Verbinden mit der Kommunikationsschnittstelle (Kundenschnittstelle)?
Sie können den individuellen Schlüssel für die Kundenschnittstelle über das Netz-Online-Portal (https://netz-online.netzgmbh.at) der Netz Oberösterreich GmbH für Ihren Smart Meter abrufen. Im Portal müssen Sie dazu auf die Schaltfläche „SmartMeter Schnittstelle“ klicken.
An wen wende ich mich, wenn ich noch weitere Fragen haben?
Sie können sich gerne an den Customer Service der Netz Oberösterreich GmbH unter der Telefonnummer +43 5 9070-19170 wenden. 


Fragen zu gesetzlichen und technischen Anforderungen


Ist der Einsatz von Smart Meter gesetzlich geregelt?

Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass bis Ende 2020 mindestens 80 % und bis 2022 mindestens 95 % aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.

Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Regelungen:

  • 3. EU-Binnenmarktpaket Grundsätzliche Regelungen der Energiewirtschaft in Europa
  • Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich
  • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011) Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO) Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012) Regelung der Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der E-Control: www.e-control.at

 

Muss mein Zählerkasten wegen dem Smart Meter umgebaut werden?

Grundsätzlich sind keine Umbau-Maßnahmen im E-Verteiler erforderlich. Der AMIS-Zähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig.

Nur in Ausnahmefällen sind zur Anlagenbereinigung Umverdrahtungs- Arbeiten erforderlich (werden direkt vom Netzbetreiber kostenlos für den Kunden durchgeführt).

Sind die Zähler geeicht und für welchen Zeitraum gilt das?

Elektronische Stromzähler haben in Österreich 10 Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach 10 Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden.

Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere 10 Jahre im Netz eingesetzt werden. Es besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sog. dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe eine Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere 5 Jahre im Netz eingesetzt bleiben.

Wie genau und sicher arbeitet der Zähler?

Der Zähler besitzt eine europäische und österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht und mit einer Eichplombe versehen. Die Smart Meter erfüllen die geforderte Messgenauigkeit der Klasse A (max. ± 3,5 % Abweichung), genauso wie der bisher eingesetzte Ferrariszähler („Drehscheibenzähler“). Erst dann dürfen sie als Verrechnungszähler in Kundenanlagen eingesetzt werden.

Welche Störungen können auftreten und wie kann ich als Verbraucher eine fehlerhafte Messung feststellen?

Elektronische Zähler sind bei unseren Industrie- und Gewerbekunden seit mehr als 15 Jahren im Einsatz.

Die Energiemessung im Haushaltszähler basiert auf einem zuverlässigen Verfahren. Die Messgenauigkeit wird im Rahmen der Zulassungsprüfungen untersucht. Weiters unterliegt die Produktion der Geräte strengen Qualitätskontrollen beim Hersteller, welcher ISO-zertifiziert ist. Jeder Zähler muss vor Installation geeicht werden.

Durch die wiederkehrende Nacheichung bzw. durch das Verfahren der dynamischen Eichfristenverlängerung ist die richtige Messung sichergestellt. Auf Verlangen des Kunden kann eine Zählerüberprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen BEV verlangt werden.

Der Ausfall vereinzelter Zähler kann jedoch, wie bei jedem anderen technischen Geräte, nicht ausgeschlossen werden. Sollte der Zähler im Fehlerfall nicht messen, geht dies zu Lasten des Netzbetreibers. Deshalb werden alle Zähler mit einer „keep alive“-Meldung von der Zentrale aus überwacht.

Wie erfolgt die Datenübertragung? Über Funk, Radiowellen oder das Stromnetz?

Beim Komplettsystem AMIS werden die Endgeräte (Zähler, Lastschaltgerät) mit der Zentrale mittels bidirektionaler Kommunikation über die Stromleitung vernetzt. Die Datenübertragung zwischen Trafostation und den Endgeräten erfolgt dabei mittels DLC* direkt über die Starkstromleitung. Das eingesetzte Schmalband DLC wird im dafür vorgesehenen CENELEC Frequenzband 9 – 95 kHz betrieben.

* DLC: distribution line communication (Datenübertragung über das Strom-Verteilernetz)

Wann wird der AMIS-Zähler „kommunikativ“ geschaltet?

Grundsätzlich erfolgt vor der Installation des Zählers die kommunikationstechnische Ausrüstung der Trafostation. Mit dem Aufbau der Verbindung zwischen Zähler und Zentrale wird unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Zählers automatisch begonnen.

Ob zu einem Zähler bereits eine Verbindung besteht, zeigt eine LED (Systemanzeige) an:

grün: Verbindung besteht

orange: Verbindung im Aufbau

rot: keine Verbindung

Ich halte elektronische Messgeräte für unzuverlässiger als die bisherigen Drehscheibenzähler. Kann ich den alten Zähler weiterhin als Referenzmessung behalten, um eine korrekte Messung des AMIS-Zählers zu vergleichen?

Elektronische Zähler sind bei unseren Industrie- und Gewerbekunden seit mehr als 15 Jahren im Einsatz.

Die Energiemessung im Haushaltszähler basiert auf einem zuverlässigen Verfahren. Die Messgenauigkeit wird im Rahmen der Zulassungsprüfungen untersucht. Im Weiteren unterliegt die Produktion der Geräte strengen Qualitätskontrollen beim Hersteller, welcher ISO-zertifiziert ist. Jeder Zähler muss vor der Installation geeicht werden.

Der Aufbau einer Referenzmessung im nicht verplombten Bereich des Elektroverteilers (im Verteilfeld gemäß den Ausführungsbestimmungen) durch den Kunden ist zulässig.

Haben Smart Meter nicht einen höheren Eigenverbrauch?

Alle Messgeräte haben einen Eigenverbrauch – Stromzähler bis zu 5 Watt.

Es gibt kaum einen Unterschied zwischen alter und neuer Technologie – wobei bei Smart Meter durch Datenübertragung etwas mehr verbraucht wird (bis zu 2 Watt).

Smart Meter haben gesamtheitlich einen besseren Wirkungsgrad, weil durch die Automatisierung der Metering-Prozesse Ablesung, Sperrung/Entsperrung und Tarifänderung kein Vorort-Einsatz mehr erforderlich ist und damit tausende PKW-Kilometer eingespart werden können.



Elektromagnetische Verträglichkeit


Wie sieht es mit Elektrosmog und Strahlenbelastung durch diese Geräte aus?

Nach heutigem Kenntnisstand kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Signale der Schmalband-Powerline-Technologie zur Datenübertragung via Stromnetz (engl.: PLC-Power Line Communication) ausgeschlossen werden.

Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten.

Die von der Netz Oberösterreich eingesetzten Smart Meter übertragen ihre Daten mittels PLC. Es gibt keine Funkübertragung.

Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte?

In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Falle wird gebeten, mit Ihrem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen.

Nach Installation des AMIS Zählers schaltet sich die Touch-Dimmer-Leuchte selbständig ein und aus. Gibt es dafür Abhilfe?

Wir bieten unseren Kunden mit diesem Problem Zwischenstecker mit integriertem Filter an. Dieser Filter wird dem Kunden unentgeltlich auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt.



Sicherheit


Datenschutz und Sicherheit

Kunden können auch bei dieser neuen Zählertechnologie – wie bisher – auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen.

In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Österreichs Energie wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten und Ministerien ein umfassendes Papier zur Datensicherheit erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt.

Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch den Netzbetreiber gewährleistet.

Auch der Netzbetreiber selbst darf die Daten nur für die gesetzlich definierten Zwecke heranziehen.

 

Sind die Smart Meter sicher?

Unsere Kunden erhalten ein Höchstmaß an Sicherheit und Service. Die Unternehmensgruppe der Energie AG hat einen sehr hohen Sicherheitsstandard mit ISO 27000 Security Zertifikat. Die AMIS-Zähler entsprechen dem Stand der Technik mit individuellen Passwörtern und Verschlüsselung. Für die Kommunikation wird das interne Glasfaser- und Datenfunknetz – welche vollkommen vom Internet getrennt sind – verwendet. Krisen- und Notfallsysteme sind ohnehin eingerichtet und werden laufend verbessert und geübt. Die Datenverarbeitung ist selbstverständlich bei der Datenschutzkommission DSK angemeldet und im Datenverarbeitungsregister genehmigt. Eine Datenauslesung für eine Netzanalyse erfolgt nur anonymisiert.
 

Werden Lastprofile erstellt und ausgelesen?

In jedem Smart Meter werden Lastprofile erfasst. Diese werden aber nur auf Anforderung ausgelesen (z.B. weil der Kunde eine Beratung haben möchte oder einen Tarif wählt, für den die 15-Minuten-Werte erforderlich sind).

 

 

Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?

Es werden nur Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände.

Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B. Mehrfachtarif oder bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wird zusätzlich das 15-Minuten-Lastprofil übertragen.

Wann und wie oft wird der AMIS-Zähler fernabgefragt?

Die Fernablesung intelligenter Messgeräte erfolgt einmal täglich am Folgetag, weil die  Netzbetreiber verpflichtet sind, dem Kunden kostenlos tägliche Verbrauchswerte im Internet zur Verfügung zu stellen und zwar nach Wahl des Kunden Tagesverbrauchswerte oder – auf Wunsch und nur mit ausdrücklicher Zustimmung - 15-Minuten-Verbrauchswerte.

Die Netzbetreiber sind weiters dazu verpflichtet, spätestens am Fünften jedes Monats alle täglich erhobenen Verbrauchswerte jener Endverbraucher, deren Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgeräts gemessen wird, an die jeweiligen Lieferanten zu übermitteln.

Wenn ein Kunde von Opt-Out Gebrauch gemacht hat, wird der Zählerstand nur für die Jahresendabrechnung und zum Jahreswechsel abgelesen.

 

Wie oft werden die Verbrauchsdaten übertragen?

Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich ausgelesen und dem Kunden am Folgetag im Web-Portal des Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt.

Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt.

 

Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?

Der Netzbetreiber darf Verbrauchsdaten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten haben primär nur Sie selbst über das Web-Portal.

Eine Weitergabe dieser Daten durch den Netzbetreiber erfolgt, wie bisher, ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Sie entscheiden selbst, wem Sie darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchten. 

 

Wie werden meine Daten am Display geschützt?

Das Display zeigt standardmäßig nur den abrechnungsrelevanten Zählerstand und die Kennung der Parametrierung an.

Eine erweiterte Display-Anzeige mit z.B. der Momentanleistung kann auf Wunsch über die Ferne freigeschaltet werden.

 

Wird die Ermittlung des Stromverbrauchsverhaltens dazu verwendet um etwa in Zukunft den Spitzenstrom für den privaten Verbraucher von der Uhrzeit abhängig zu machen?

Energielieferanten werden neue Tarifmodelle einführen können. Die Wahl des Tarifmodells liegt aber ausschließlich bei Ihnen.

 

Kann der AMIS-Zähler durch eine Fernübertragung zurückgesetzt werden?

Nein. Ein „Rücksetzen“, „Löschen“ oder Verändern eines Zählerstands aus der Ferne ist aus gesetzlichen Gründen verboten.

 

Kommen bei AMIS Prozessoren mit Sicherheitslücken zum Einsatz?
(Thematik „Spectre“ und „Meltdown“ bei Intel/ARM/AMD)

Nein. Bei AMIS Smart Meter Geräten werden andere Prozessoren verwendet als die, über die im Zusammenhang mit Sicherheitslücken medial berichtet wurde. Bei AMIS Geräten werden spezielle Signalprozessoren der Typen ADSP210x (Analog Devices) eingesetzt, die bei PCs oder Smartphones nicht verwendet werden können. Im Unterschied zu Standard-Prozessoren läuft auf diesen keine herstellerfremde Software. Zugriffe auf Betriebssystem- oder Prozessorebene werden nicht unterstützt.

 



Opt-Out


Kann ich den Smart Meter ablehnen?

Die Einführung von Smart Metering ist in Österreich bis 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Opt-Out-Möglichkeit geschaffen. Der zufolge müssen Netzbetreiber den Wunsch eines Kunden, der keinen Smart-Meter installiert haben möchte, berücksichtigen.

Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden nach Umsetzung der Novelle zur IME-Verordnung keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte im Zähler gespeichert und die Abschalteinrichtung wird deaktiviert. Eine Fernablesung wird nur mehr zur Verbrauchsabrechnung am Abrechnungsstichtag sowie bei Preisänderungen erfolgen. Zeitnahe Verbrauchswerte wie insbesondere Viertelstundenwerte werden so von Anfang an nicht generiert und können damit auch nicht ausgelesen werden. Mit dieser Parametrierung handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler, der nicht abgelehnt werden kann.

 
Hinweis: Für die Inanspruchnahme spezieller Tarifmodellen eines Lieferanten kann der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung sein. Ohne Smart Meter wäre auch ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für diese Kunden nicht möglich.
 

Was können Kunden machen, die keinen Smart Meter installiert haben wollen?

Die Novellen zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG), die am 6. August 2013 in Kraft traten, enthalten eine so genannte „Opt-Out-Regelung“:
Kunden können sich damit gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen elektronischen Zählers an sich. Jeder Kunde erhält somit einen elektronischen Zähler.

Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden die Aufzeichnung des 15-Minuten-Lastprofils im Zähler, die Abschaltfunktion sowie die Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert. Viertelstundenwerte werden so von Anfang an nicht generiert und können damit auch nicht ausgelesen werden.

Hinweis: Für die Inanspruchnahme spezieller Tarifmodellen eines Lieferanten kann der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung sein.

Ohne Smart Meter wäre auch ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für diese Kunden nicht möglich.

 

Welche Rechte habe ich als Stromkunde beim Zählerwechsel? Muss ich das AMIS-Zählersystem einbauen lassen oder kann ich beim alten Messprinzip bleiben?

Es ist aufgrund der erkennbaren wirtschaftlichen und technischen Entwicklung davon auszugehen, dass die Anforderungen an das Stromnetz in den nächsten Jahren erheblich steigen werden. Das bedeutet auch erhöhte Anforderungen an das Messwesen. Diese Anforderungen können nur mit dem Einsatz neuer Zählertechnologien bewältigt werden. Diese Auffassung wurde daher auch von der Politik mit der aktuellen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie die am 13. Juli 2009 beschlossen wurde, bekräftigt - wobei die in der Richtlinie genannten Fristen Mindestvorgaben darstellen. In einigen Mitgliedsstaaten wie Italien und Schweden ist die Umsetzung bereits erfolgt und viele Mitgliedsstaaten sind aktiv mit der Umsetzung beschäftigt. Entsprechend intensiv haben sich renommierte Industrie- und Elektrizitätsunternehmen mit der Thematik auseinandergesetzt.

Die Netz Oberösterreich GmbH ist konzessionierter Netzbetreiber und hat die gesetzlichen Verpflichtungen, die den Netzbetreiber betreffen zu erfüllen. Sie hat sich frühzeitig mit der Einführung der AMIS-Technologie (automatisches Metering- und Informationssystem) entschieden um

  • Kundenprozesse zu verbessern (z.B. kann damit bei Wohnungswechsel der Strom binnen kürzest möglicher Zeit freigeschaltet werden),
  • die Ablesung zu automatisieren (manuelle Ablesung ist nicht mehr nötig)
  • Kunden detailliert und zeitnahe über ihren Energieverbrauch informieren zu können
  • neue Tarife zu ermöglichen
  • ein Werkzeug zur Erhöhung der Endenergieeffizienz zu schaffen
  • das Stromnetz intelligenter zu machen (d.h. die Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsanlagen zu ermöglichen und E-Mobilität zu unterstützen

Die Netz Oberösterreich GmbH unterstützt die Erreichung der 20-20-20 Ziele der Bundesregierung durch Einführung von Smart Metering sowie der Beteiligung an mehreren F&E Projekten zum Thema Smart Grid.


Mit allen unseren Kunden bestehen Netzzugangsverträge, die Voraussetzung sind, damit die Kunden am liberalisierten Strommarkt teilnehmen können. Diesen Verträgen zugrunde liegen die behördlich genehmigten Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (AVB), worin die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Gemäß AVB ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, dass die Messeinrichtungen hinsichtlich Art, Zahl, Ort und Größe festgelegt werden. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber nach seiner Einschätzung der Erfordernisse die Messeinrichtungen auswählen und einsetzen kann.

Die Netz Oberösterreich GmbH hat sich für die AMIS-Technologie entschieden. Wir berücksichtigten den gesetzlich vorgesehenen Wunsch eines Kunden, keinen Smart-Meter installiert zu bekommen. Im Falle eines Opt-Out-Wunsches die Aufzeichnung des 15 Minuten Lastprofils im Zähler, die Abschaltfunktion sowie die Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert wird. Die Montage eines derart parametrierten elektronischen Zählers kann nicht verweigert werden. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass wir einen Widerspruch gegen den Einsatz der neuen AMIS-Technologie nicht akzeptieren können.
 

Durch Einsatz von neuen Technologien steigern wir die Effizienz im Netzbetrieb. Die Netz Oberösterreich GmbH wird Sie auch nach der AMIS-Umstellung sicher und zuverlässig mit Strom versorgen. Damit profitieren Sie in jedem Fall von den Vorteilen der neuen Technologie.



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